ILE steht für integrierte ländliche Entwicklung und entspricht der klassischen Dorfentwicklung. Es ist ein EU - Förderprogramm aus dem neuen "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes" (ELER). Die neue Förderperiode gilt für den Zeitraum 2007 bis 2013.
Ziel der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) ist :
die Zusammenarbeit der gesamten Region auf der Grundlage einer gemeinsamen Handlungsstrategie, dem ILEK. Diese Strategie sollte dabei nicht vorrangig auf die Aquirierung von Fördermitteln ausgerichtet sein, sondern auf das tatsächliche Anliegen der Region. Die ILE ist als Prozess ressortübergreifend (integriert) angelegt und betrifft alle Förderrichtlinien des Freistaates, sofern eine regionale Prioritätsetzung sinnvoll ist. Ein entsprechendes Vorrangprinzip für Projekte aus dem ILEK, welches die Region in der Umsetzung durch einen Beschluss des Koordinierungskreises untersetzen müssen, ist in allen relevanten Richtlinien begründet.
Ziel der Richtlinie
ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, d.h. Chancengerechtigkeit unabhängig vom Wohnort in allen Teilräumen des Freistaates. Insbesondere sollen Arbeits-und Lebensverhältnisse gestärkt und jungen Menschen günstigere Fördermittel im ländlichen Raum eröffnet werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.
Handlungsfelder für die Strategieumsetzung der ILE Region "Silbernes Erzgebirge":
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Bergbau und Hüttenwesen - Tradition und Perspektive, Alleinstellungsmerkmale veredeln, Fundus für Wirtschaft und Tourismus in Wert setzen
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Lebensqualität im innovativen ländlichen Raum, Kommunen attraktiv und familienfreundlich gestalten, in Kooperationen Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit partnerschaftlich organisieren
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Kulturlandschaft, Lebensgrundlagen nachhaltig entwickeln, regionale Kreisläufe schließen
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historische Straßen - neue Wege, Potenziale erschließen und nutzen, Wandel und Herausforderung meistern
Fördermöglichkeiten lt. Richtlinie:
Kapitel A: Beschäftigungswirksame und gewerbliche Maßnahmen zur Grundversorgung
Kapitel B: Landtourismus
Kapitel C: Technische, Kommunale Infrastruktur
Kapitel D: Verbesserung der Agrarstruktur
Kapitel E: Bauliche Maßnahmen zur Um- und Wiedernutzung, Erhaltung ländlicher Bausubstanz
Kapitel F: Siedlungsökologische Maßnahmen
Kapitel G: Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe
Kapitel H: Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von ILE
Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zusammenschlüsse), bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände, nichtgewerbliche Zusammenschlüsse, natürliche Personen, rechtsfähige Vereine, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Konditionen: Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Weitere Förderkonditionen sind der ILE - Richtlinie zu entnehmen.
Insgesamt stehen für unsere ILE Region pro Jahr 4,6 Mill. € zur Verfügung. Es können bei uns jedes Jahr Projekte eingereicht werden. Einen ILE - Projektbogen finden Sie unter "Dokumente". Diesen bitte digital bei uns einreichen.
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