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Vorrang Richtlinien


Weitere Förderrichtlinien für die Integrierte Ländliche Entwicklung

Unser Hauptinstrument zur Förderung des Ländlichen Raumes ist die Richtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE). [mehr]

 

ILE steht für integrierte ländliche Entwicklung und entspricht der klassischen Dorfentwicklung. Es ist ein EU - Förderprogramm aus dem neuen "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes" (ELER). Die  neue Förderperiode gilt für den Zeitraum 2007 bis 2013.

Ziel der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) ist :

die Zusammenarbeit der gesamten Region auf der Grundlage einer gemeinsamen Handlungsstrategie, dem ILEK. Diese Strategie sollte dabei nicht vorrangig auf die Aquirierung von Fördermitteln ausgerichtet sein, sondern auf das tatsächliche Anliegen der Region. Die ILE ist als Prozess ressortübergreifend (integriert) angelegt und betrifft alle Förderrichtlinien des Freistaates, sofern eine regionale Prioritätsetzung sinnvoll ist. Ein entsprechendes Vorrangprinzip für Projekte aus dem ILEK, welches die Region in der Umsetzung durch einen Beschluss des Koordinierungskreises untersetzen müssen, ist in allen relevanten Richtlinien begründet.

Ziel der Richtlinie

ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, d.h. Chancengerechtigkeit unabhängig vom Wohnort in allen Teilräumen des Freistaates. Insbesondere sollen Arbeits-und Lebensverhältnisse gestärkt und jungen Menschen günstigere Fördermittel im ländlichen Raum eröffnet werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.

Handlungsfelder für die Strategieumsetzung der ILE Region "Silbernes  Erzgebirge":

  • Bergbau und Hüttenwesen - Tradition und Perspektive, Alleinstellungsmerkmale veredeln, Fundus für Wirtschaft und Tourismus in Wert setzen
  • Lebensqualität im  innovativen ländlichen Raum, Kommunen attraktiv und familienfreundlich gestalten, in Kooperationen Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit partnerschaftlich organisieren
  • Kulturlandschaft,  Lebensgrundlagen nachhaltig entwickeln, regionale Kreisläufe schließen
  • historische Straßen - neue Wege,  Potenziale erschließen und nutzen, Wandel und Herausforderung meistern

Fördermöglichkeiten lt. Richtlinie:

Kapitel A: Beschäftigungswirksame und gewerbliche Maßnahmen
                   zur Grundversorgung

Kapitel B: Landtourismus

Kapitel C: Technische, Kommunale Infrastruktur

Kapitel D: Verbesserung der Agrarstruktur

Kapitel E: Bauliche Maßnahmen zur Um- und Wiedernutzung,
                  Erhaltung ländlicher Bausubstanz

Kapitel F: Siedlungsökologische Maßnahmen

Kapitel G: Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe

Kapitel H: Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen
                   von ILE

Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zusammenschlüsse), bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände, nichtgewerbliche Zusammenschlüsse, natürliche Personen, rechtsfähige Vereine, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Konditionen: Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Weitere Förderkonditionen sind der ILE - Richtlinie zu entnehmen.

Insgesamt stehen für unsere ILE Region pro Jahr 4,6 Mill. € zur Verfügung. Es können bei uns jedes Jahr Projekte eingereicht werden. Einen ILE - Projektbogen finden Sie unter "Dokumente". Diesen bitte digital bei uns einreichen.

 

Karte der Region

ILE Karte 2008

Informationen zu den Landkreisen im ILE - Gebiet
Landschaf(f)t Zukunft e.V.

Wappen Mittelsachsen     Sächsische Schweiz-Weißeritzkreis