Mit diesem Programm (auch ILE-Vorrang-Programm) fördert der Freistaat Sachsen Investitionen in strukturschwachen Räumen.
Das Ziel ist, in diesen Räumen qualifizierte Dauerarbeitsplätze oder Ausbildungsplätze zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen zu verbessern.
Es können folgende Vorhaben gefördert werden:
- Erweiterung bestehender Betriebsstätten am Standort
- Neuerrichtung von Betriebsstätten an einem anderen Standort, sofern diese für eine Erweiterung notwendig sind
- Neuinvestitionen in übernommene Betriebsstätten, die der Fortführung des Erwerbszweckes dienen.
Folgende Kosten sind förderfähig:
- Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Investitionsvorhabens
- Kosten für geleaste, gemietete und gepachtete Wirtschaftsgüter
- Kosten für immaterielle Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Patente, Lizenzen)
- Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter, sofern sie nicht schon früher mit öffentlichen Hilfen gefördert wurden.
Art der Förderung: Zuschuß (maximal 200.000 Euro):
- Regelfördersatz bis zu 35 Prozent der forderfähigen Kosten, sofern mindestens ein neuer Dauerarbeitsplatz oder Ausbildungsplatz geschaffen wird
- erhöhter Fördersatz bis zu 45 Prozent, wenn gegenüber dem bisherigen Bestand ein deutlicher Zuwachs an Arbeitsplätzen erzielt wird (mindestens 15 Prozent)
- erhöhter Fördersatz im Sonderfall bis zu 50 Prozent, wenn mit der Investition eine stillgelegte oder von Stilllegung bedrohte Betriebsstätte erworben wird.
Die Investitionen müssen mindestens EUR 10.000 betragen.
Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Förderung maximal 20 Personen beschäftigen.
Achtung: Einige Branchen sind nicht förderfähig.
Weitere Details in der Richtlinie und auf den Internetseiten der SAB.